Hinweisgeber-Seite

Wir sind für Sie da!

Wenn Sie Kenntnis von bekannten oder vermuteten Gesetzesverstößen oder Verstößen gegen die SWARCO-Regelungen von Organisationen/Personen haben oder solche in unserer Lieferkette feststellen, bitten wir Sie, uns darüber zu informieren.

Wir werden Ihnen umgehend Rückmeldung geben und dabei sicherstellen, dass die Vertraulichkeit aller Beteiligten gewahrt bleibt.

Durch Ihre Unterstützung helfen Sie uns, das Richtige zu tun!

Gesetzesverstöße
Hinweisgeber-Hotline

 

Kontaktieren Sie uns:
E. 
compliance@swarco.com
T. +43 5224 5877 62

Die Meldung kann auch anonym erfolgen.

Grundsätze Hinweisgebersystem

Jeder Hinweis ist auf Stichhaltigkeit zu überprüfen, außer ein Hinweis enthält keine Anhaltspunkte für Stichhaltigkeit.

Hinweise zu einem etwaigen Fehlverhalten von Mitarbeitern, Lieferanten, Vertriebspartnern oder sonstigen in Zusammenhang mit Aktivitäten der SWARCO- Gruppe relevanten Unternehmen, Organisation oder Personen können Sie schriftlich oder mündlich abgeben. 

Sämtliche Meldungen (interne und externe) werden durch Group Compliance der SWARCO AG entgegengenommen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Hinweis seinem wesentlichen Inhalt nach zeitnah bearbeitet wird.

Group Compliance ist organisatorisch und fachlich hinreichend unabhängig und verfügt über ausreichende personelle und sachliche Mittel um eine qualifizierte, zügige und unabhängige Prüfung zu gewährleisten und – wenn nötig – interne Untersuchungen einzuleiten.

Übermitteln Sie uns Sie uns daher nur Informationen, bei denen Sie nach bestem Wissen davon ausgehen, dass sie zutreffen. Wenn Sie wissentlich falsche oder irreführende Informationen geben, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Das wissentliche Verbreiten von falschen Informationen ist in vielen Ländern strafbar. Hinweise, die Sie nach bestem Wissen geben, werden unsererseits keine negativen Auswirkungen haben.​​​​​​​


Group Compliance wird den Vorstand über Inhalt eines Hinweises dann verständigen, wenn

  • begründeter Verdacht einer Rechtsverletzung besteht;
  • die Verständigung geeignet erscheint, von vergleichbaren künftigen Rechtsverletzungen abzuhalten; und
  • mit einer Gefährdung der Folgemaßnahmen nicht zu rechnen ist.


Möglichkeiten zur Meldung:

  • Mündlich: entweder telefonisch oder mit einem anderen Mittel der mündlichen Kommunikation; als Telefonnummer steht die Durchwahl des Head of Group Compliance zur Verfügung: +43 5224 5877 62.
  • Schriftlich: elektronisch per E-Mail an compliance@swarco.com. Auf das Postfach haben ausschließlich Mitarbeiter der Compliance Abteilung Zugriff. Die Vertraulichkeit ist somit gewährleistet.

Neben der Konzernsprache Englisch, können schriftliche Meldungen auch in der jeweiligen Landessprache erfolgen. Durch den Einsatz von digitalen Übersetzungstools wird die Meldung bearbeitet und, falls notwendig, ein Dolmetscher hinzugefügt.

Das implementierte Hinweisgebersystem der SWARCO AG stellt die Vertraulichkeit von Hinweisen sicher. Das System ermöglicht eine anonyme Abgabe von Hinweisen. Sofern Group Compliance zur Bearbeitung der Meldung einen Fachbereich hinzufügt oder den Vorstand über die Meldung unterrichtet, ist die Identität des Hinweisgeber auf jeden Fall geheim zu halten. ​​​​​​​