SWARCO verteidigt Patent EP 2 643 717 erfolgreich in UPC-Nichtigkeitsverfahren

Im Januar 2025 bestätigte das Einheitliche Patentgericht (Unified Patent Court, UPC) in Wien, dass von der chinesischen Firma Chainzone Technology Co. Ltd. hergestellte und in LED-basierte Wechselverkehrszeichen eingebaute optische Systeme das europäische Patent EP 2 643 717 von SWARCO FUTURIT bezüglich eines farbmischenden, konvergenten optischen Systems verletzten.
Die Entscheidung des Einheitlichen Patentgerichts (UPC) ist in Bezug auf alle UPC-Mitgliedstaaten, in denen das Patent wirksam ist, rechtskräftig und gültig geworden.
Im Anschluss daran wurde jedoch ein weiteres Verfahren eingeleitet.
Der Kläger, eine offenbar nicht selbst im Markt aktive Einzelperson, sowie die Chainzone Technology Co. Ltd. leiteten bei der Zentralkammer des UPC in Paris ein Nichtigkeitsverfahren gegen das Patent EP 2 643 717 ein und stellten dessen Gültigkeit infrage.

In ihrer Entscheidung vom 25. Juni 2026 wies die Zentralkammer Paris des UPC die Nichtigkeitsklage ab und bestätigte das Patent von SWARCO in vollem Umfang. Das Gericht betonte in seiner schriftlichen Entscheidung, dass keiner der vom Kläger und von Chainzone geltend gemachten Nichtigkeitsgründe stichhaltig sei.
Michael Schuch, CEO der SWARCO Gruppe, kommentiert: „Die Entscheidung stellt eine wichtige Bestätigung der Innovationsstrategie von SWARCO sowie unseres Engagements für den Schutz geistiger Eigentumsrechte dar. Sie unterstreicht zudem die Stärke unseres Patentportfolios und unsere kontinuierlichen Investitionen in fortschrittliche Verkehrsmanagement- und Signaltechnologien.
„Als Innovator in der Signaltechnik entwickeln wir seit Jahren erstklassige Lösungen für dynamische Verkehrszeichen und legen dabei besonderen Wert auf deren optische Lesbarkeit, bei gleichzeitig minimiertem Energieverbrauch und einem marktführenden Gesamtbetriebskostenverhältnis (Total Cost of Ownership)“, erklärte Stefan Eckhardt, Geschäftsführer von SWARCO FUTURIT.
„Wir testen unsere Lösungen kontinuierlich und schützen sie durch Patente, um sicherzustellen, dass unsere Kunden hochwertige und innovative Produkte auf dem neuesten Stand der Technik erhalten. Wir begrüßen den Ausgang des Verfahrens, der unseren Glauben an fairen Wettbewerb, gesunde Geschäftsbeziehungen und die Bedeutung des Schutzes der Integrität patentierter Technologien, die unseren Kunden zugutekommen, bestätigt.“
SWARCO erkennt die potenziellen Auswirkungen der UPC-Entscheidung auf Betreiber, Käufer und Nutzer der betroffenen Produkte an. Das Unternehmen ist bereit, mit allen relevanten Stakeholdern in den Dialog zu treten, um angemessene Lösungen zu erörtern, während gleichzeitig seine geistigen Eigentumsrechte gewahrt bleiben.
Obwohl gegen die Entscheidung des UPC möglicherweise noch Rechtsmittel eingelegt werden können, bleibt SWARCO zuversichtlich hinsichtlich der Feststellungen des Gerichts sowie der Stärke des europäischen Patents EP 2 643 717, das in seiner Gesamtheit aufrechterhalten wurde.
